Wohnen

«MuKEn 2025» – das ändert sich für Immobilienbesitzer

In den kommenden Jahren werden die kantonalen Energievorschriften für Gebäude verschärft – in den ersten Kantonen könnte das bereits ab 2026 der Fall sein. Hintergrund ist die Revision der sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn. Was bedeuten die neuen «MuKEn 2025» für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer?

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Darum geht es

Für Neubauten bestehen schon länger Nachhaltigkeitsvorschriften. Solche kommen mit den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn, auch für bestehende Gebäude zur Anwendung.

Bei Sanierungen sind in bestehenden Gebäuden nur noch erneuerbare Heizsysteme zugelassen (Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Fernwärme, Solarthermie). Ausnahmen sind zulässig, wenn die Lebenszykluskosten des erneuerbaren Heizsystems mindestens ein Viertel höher sind als bei einer mit fossiler Energie betriebenen Alternative oder wenn bei selbst genutztem Wohneigentum ein finanzieller Härtefall vorliegt.

Sofern keine Sanierung ansteht, sind bestehende Gebäude vorerst nicht direkt betroffen. Erst ab 2050 müssen alle fossilen Heizungen auf erneuerbare Energie umgestellt sein. Fünf Jahre vor Ablauf der Frist, also ab 2045, ist darzulegen, wie die Umrüstung erfolgen soll. Die meisten heutigen fossilen Heizungen können damit bis zum Ende ihres Lebenszyklus weiterbetrieben werden und müssen nicht vorzeitig durch nachhaltige Heizsysteme ersetzt werden.