5 x 10 Steuertipps 2016 – Teil 5: Geldanlage
Besitzer von Obligationen leiden derzeit nicht nur unter den rekordtiefen Zinsen. Je nach Höhe des Zinscoupons kann die Obligation zudem unerfreuliche Steuerfolgen auslösen. Dazu ein konkretes Beispiel: Die Schweizer Staatsanleihe mit Fälligkeit am 11. Februar 2023 wurde mit einem früher üblichen Zinscoupon von 4,0 Prozent emittiert. Aufgrund des stark gesunkenen Zinsniveaus wird die Anleihe aktuell zu einem Kurs von 133 gehandelt. Weil die Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2023 jedoch zum Kurs von 100 erfolgen wird, beträgt die Verfallrendite minus 0,6 Prozent. Für den Fiskus massgebend ist aber nicht die Verfallrendite, sondern der Zinscoupon von 4,0 Prozent. Das bedeutet bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent, dass der Inhaber der Obligation 1,0 Prozent an den Fiskus abliefern muss. Somit sinkt die Verfallrendite nach Steuern sogar auf unattraktive minus 1,6 Prozent.
