Vorsorgen
Haus an Kinder überschreiben
Mit fortschreitendem Alter ändern sich oft auch die Bedürfnisse und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Vielleicht möchten Sie Ihren Haushalt verkleinern und das Haus Ihren Kindern anbieten. Oder Sie wollen weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben, aber schon mal vorausschauend die Eigentumsverhältnisse regeln – und dabei sichergehen, dass das geliebte Elternhaus weiterhin im Besitz der Familie bleibt. So oder so: Beim Thema «Haus an Kinder überschreiben» gibt es einiges zu beachten.
Lesedauer: 12 Minuten

Finanziell | Erbrechtlich | Steuerlich | |
Erbvorbezug | – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis | Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren | – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad) |
Schenkung | – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis (gemischte Schenkung) | Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren Für übrige Personen: – Begrenzte Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren | – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad) – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad) |
Verkauf zum Verkehrswert | – Verkauf zum Marktpreis | – Keine Folgen | – Grundstückgewinnsteuer – Handänderungssteuer (je nach Kanton) |
Wohnrecht | Nutzniessung | |
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Begründung | Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag | Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag |
Dauer | Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Wohnberechtigten möglich. | Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Nutzniessers möglich. |
Rechte | Der Wohnberechtigte darf die Immobilie selbst bewohnen. Das Wohnrecht ist unvererblich und unübertragbar, weshalb eine Vermietung nicht erlaubt ist. | Der Nutzniesser darf die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Die Mieteinnahmen stehen dem Nutzniesser zu. |
Gewöhnlicher Unterhalt* | Vom Wohnberechtigten zu tragen | Vom Nutzniesser zu tragen |
Ausserordentlicher Unterhalt | Vom Eigentümer zu tragen | Vom Eigentümer zu tragen |
Hypothekarzinsen* | Vom Eigentümer zu tragen | Vom Nutzniesser zu tragen |
Versicherungsprämien* | Vom Eigentümer zu tragen | Vom Nutzniesser zu tragen |
Gebühren* | Vom Eigentümer zu tragen | Vom Nutzniesser zu tragen |
Einkommenssteuer | Der Eigenmietwert wird durch den Wohnberechtigten versteuert. Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können vom Eigentümer in Abzug gebracht werden. | Der Eigenmietwert wird durch den Nutzniesser versteuert, Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können von ihm in Abzug gebracht werden. |
Vermögenssteuer | Vom Eigentümer zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden. | Vom Nutzniesser zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden. |