Prévoyance

Transmettre sa maison à ses enfants

Souvent, avec l’âge, les besoins et les exigences en matière de logement évoluent. Peut-être voulez-vous en changer pour un plus petit et transmettre votre maison à vos enfants? Ou vous souhaitez continuer à y habiter, mais vous entendez déjà régler les questions de propriété et vous assurer que la maison familiale que vous aimez tant reste en la possession des vôtres? Dans tous les cas, il y a quelques points à prendre en considération si l’on souhaite transmettre sa maison à ses enfants.

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Finanziell Erbrechtlich Steuerlich
Erbvorbezug – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad)
Schenkung – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis (gemischte Schenkung) Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren Für übrige Personen: – Begrenzte Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad) – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad)
Verkauf zum Verkehrswert – Verkauf zum Marktpreis – Keine Folgen – Grundstückgewinnsteuer – Handänderungssteuer (je nach Kanton)
Wohnrecht Nutzniessung
Begründung Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag
Dauer Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Wohnberechtigten möglich. Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Nutzniessers möglich.
Rechte Der Wohnberechtigte darf die Immobilie selbst bewohnen. Das Wohnrecht ist unvererblich und unübertragbar, weshalb eine Vermietung nicht erlaubt ist. Der Nutzniesser darf die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Die Mieteinnahmen stehen dem Nutzniesser zu.
Gewöhnlicher Unterhalt* Vom Wohnberechtigten zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Ausserordentlicher Unterhalt Vom Eigentümer zu tragen Vom Eigentümer zu tragen
Hypothekarzinsen* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Versicherungsprämien* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Gebühren* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Einkommenssteuer Der Eigenmietwert wird durch den Wohnberechtigten versteuert. Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können vom Eigentümer in Abzug gebracht werden. Der Eigenmietwert wird durch den Nutzniesser versteuert, Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können von ihm in Abzug gebracht werden.
Vermögenssteuer Vom Eigentümer zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden. Vom Nutzniesser zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden.