Previdenza

Intestare la casa ai figli

Con l’avanzare dell’età, cambiano spesso anche le esigenze e i requisiti in merito alle proprie quattro mura. Potreste voler cedere l’attuale casa ai vostri figli e trasferirvi in una casa più piccola. Oppure preferite continuare a vivere nella vostra casa, ma regolare in anticipo i rapporti di proprietà, assicurandovi che la casa dei genitori rimanga di proprietà della famiglia. In ogni caso, ci sono alcuni aspetti da tenere in considerazione quando si tratta di «intestare la casa ai figli».

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Finanziell Erbrechtlich Steuerlich
Erbvorbezug – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad)
Schenkung – unentgeltlich – zum reduzierten Marktpreis (gemischte Schenkung) Für begünstigte Nachkommen: – Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren Für übrige Personen: – Begrenzte Ausgleichspflicht – Pflichtteile sind zu wahren – Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – Keine Handänderungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad) – Schenkungssteuer (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad)
Verkauf zum Verkehrswert – Verkauf zum Marktpreis – Keine Folgen – Grundstückgewinnsteuer – Handänderungssteuer (je nach Kanton)
Wohnrecht Nutzniessung
Begründung Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag Grundsatz: öffentliche Beurkundung Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag
Dauer Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Wohnberechtigten möglich. Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Nutzniessers möglich.
Rechte Der Wohnberechtigte darf die Immobilie selbst bewohnen. Das Wohnrecht ist unvererblich und unübertragbar, weshalb eine Vermietung nicht erlaubt ist. Der Nutzniesser darf die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Die Mieteinnahmen stehen dem Nutzniesser zu.
Gewöhnlicher Unterhalt* Vom Wohnberechtigten zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Ausserordentlicher Unterhalt Vom Eigentümer zu tragen Vom Eigentümer zu tragen
Hypothekarzinsen* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Versicherungsprämien* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Gebühren* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Einkommenssteuer Der Eigenmietwert wird durch den Wohnberechtigten versteuert. Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können vom Eigentümer in Abzug gebracht werden. Der Eigenmietwert wird durch den Nutzniesser versteuert, Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können von ihm in Abzug gebracht werden.
Vermögenssteuer Vom Eigentümer zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden. Vom Nutzniesser zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden.