Nachzahlungen in die Säule 3a: Das müssen Sie beachten
Vorsorgesparer erhalten zusätzliche Flexibilität: Der Bundesrat hat beschlossen, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a zu ermöglichen. Lesen Sie, worum es in der Neuerung per 1. Januar 2025 geht, ab wann ein Einkauf möglich ist und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Zahlen Sie für 2024 den 3a-Maximalbetrag ein und lassen Sie sich für die folgenden Jahre ab 2025 beraten
Noch bestehen einige offene Punkte im Zusammenhang mit der Nachzahlung von 3a-Beitragslücken – wir halten Sie auf dem Laufenden. – Klar ist aber die Empfehlung für 2024: Zahlen Sie wenn immer möglich den Maximalbetrag ein (7056 Franken für Angestellte mit Pensionskasse, 20 Prozent des Einkommens resp. max. 35’280 Franken für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse). Denn Beitragslücken können Sie erst ab dem Kalenderjahr 2025 geltend machen. – Ebenso klar ist die Empfehlung für die Jahre ab 2025: Die Möglichkeit zur Nachzahlung von 3a-Beitragslücken macht die Vorsorgeplanung anspruchsvoller. Pensions- und Finanzplanung werden umso wichtiger.