Vorsorgen

Das 1×1 der AHV

Die Vorsorge der Schweizer Bevölkerung ruht auf drei Pfeilern. Dabei wird die AHV als 1. Säule bezeichnet – sie soll den Existenzbedarf abdecken, ergänzt durch die Pensionskasse (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Für viele ist die AHV der wichtigste Teil der Altersvorsorge. Daher lohnt es sich, ihr ein besonderes Augenmerk zu schenken.

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Die AHV-Rentenhöhe hängt vom Bezugszeitpunkt ab
Pensionierungszeitpunkt Männer jährliche Rente Frauen jährliche Rente
Alter 62 kein Rentenbezug möglich 86,4%
Alter 63 86,4% 93,2%
Alter 64 93,2% 100%
Alter 65 100% 105,2%
Alter 66 105,2% 110,8%
Alter 67 110,8% 117,1%
Alter 68 117,1% 124,0%
Alter 69 124,0% 131,5%
Alter 70 131,5% kein Rentenbezug möglich
Lesebeispiel: Wenn eine Frau die AHV-Rente erst mit Alter 68 bezieht, beträgt die Rente 124 Prozent des Niveaus bei der ordentlichen Pensionierung mit Alter 64.