Wie lösche ich eine bestehende LSV-Belastungsermächtigung
Zusammenfassung
Hier erfahren Sie, wie Sie eine bestehende LSV-Belastungsermächtigung löschen. Unsere Anleitung führt Sie in wenigen Schritten zum Ziel.
LSV-Belastungsermächtigung schriftlich in Auftrag geben
Die Löschung einer bestehenden LSV-Belastungsermächtigung muss schriftlich erfolgen. Folgende Informationen müssen im Brief vorhanden sein:
- Kundenname
- Adresse
- Kontonummer
- Name des Rechnungssteller
- Löschungsdatum
Die Löschung einer bestehenden LSV-Belastungsermächtigung muss schriftlich erfolgen. Folgende Informationen müssen im Brief vorhanden sein:
- Kundenname
- Adresse
- Kontonummer
- Name des Rechnungssteller
- Löschungsdatum
Löschung der LSV-Belastungsermächtigung schriftlich aufgeben
Sie können uns den Auftrag zur Löschung entweder via Post an folgende Adresse senden:
Migros Bank AG
Dienstleistungszentrum
Postfach
8010 Zürich
Oder Sie senden uns Ihren Auftrag mit einer Nachricht via E-Banking.
Sie können uns den Auftrag zur Löschung entweder via Post an folgende Adresse senden:
Migros Bank AG
Dienstleistungszentrum
Postfach
8010 Zürich
Oder Sie senden uns Ihren Auftrag mit einer Nachricht via E-Banking.
Hinweis
- Als Alternative zum Lastschriftverfahren bieten viele Rechnungssteller auch eBill an.
- Vorabinformation: Per 30. September 2028 werden die Lastschriftverfahren LSV+ und BDD schweizweit eingestellt. Weitere Informationen finden Sie hier six-group.com/lsv-decom
- Als Alternative zum Lastschriftverfahren bieten viele Rechnungssteller auch eBill an.
- Vorabinformation: Per 30. September 2028 werden die Lastschriftverfahren LSV+ und BDD schweizweit eingestellt. Weitere Informationen finden Sie hier six-group.com/lsv-decom
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- Allgemeine Anfragen
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- Kundenspezifische Anfragen
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