Wohnen

Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum: Die Werterhaltung sichern

Rund um den Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum tauchen Begriffe wie «Notgroschen» oder «Zwangssparen» auf. Viele Stockwerkeigentümer und solche, die es werden wollen, halten einen Erneuerungsfonds gar für eine gesetzliche Pflicht. Doch diese Vermutung ist falsch. Das Gesetz regelt zwar verschiedene wesentliche Fragen rund ums Stockwerkeigentum, etwa die Abstimmungsmodalitäten für Renovationen und bauliche Massnahmen. Das Gesetz kennt aber keine Pflicht für einen Erneuerungsfonds.

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