Wohnen

Die eigenen vier Wände im Konkubinat: Tipps für die Praxis

In der Schweiz wird Wohneigentum üblicherweise zu zweit erworben – sei es von einem Ehepaar, einer eingetragenen Partnerschaft oder einem Konkubinatspaar. Wer als Paar gemeinsam eine Hypothek aufnimmt, haftet solidarisch für die Verpflichtungen aus dem Hypothekarvertrag. Andererseits bietet der gemeinsame Erwerb einer Liegenschaft den Vorteil, dass die regelmässigen Einkommen beider Partner an die finanzielle Tragbarkeit einer Hypothek angerechnet werden.

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Checkliste Konkubinat

Kostenbeiträge: Es ist unbedingt zu empfehlen, über sämtliche Kostenbeiträge und Investitionen Buch zu führen. Dazu gehören die finanziellen Beiträge für Unterhalt und Renovationen, aber auch für Hypothekarzinsen und -amortisationen. Konkubinatspartner sollten die entsprechenden Belege längerfristig aufbewahren. Denn nur gestützt auf solche Unterlagen und Belege lässt sich später – soweit das nötig sein sollte – wieder auseinanderdividieren, wer wie viel zu Wertvermehrung und -erhalt beigetragen hat. Wenn ein Konkubinatspaar darüber nicht selber Buch führt, gelten ganz einfach die im Grundbuch eingetragenen Quoten. Vorsorgeanalyse: Nach dem Gesetz sind die Partner im Konkubinat bei der Unfallversicherung, bei der AHV und auch bei der Pensionskasse oft gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen begünstigt. Um allfällige Vorsorgelücken bei Unfall, Invalidität oder im Todesfall zu schliessen, sollte man sich fachkundig beraten lassen – z.B. durch Finanzplanungsexpertinnen und -experten wie jene der Migros Bank. Eigentum und Quote: Grundsätzlich muss sich ein Paar für eine der drei Eigentumsformen entscheiden: Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum. Die meisten Paare einigen sich auf eine partnerschaftliche Lösung, und zwar nach dem Miteigentum mit einer Quote von je 50 Prozent am gemeinsamen Eigentum. Ob allenfalls abweichende Quoten zweckmässig sind, hängt von den konkreten Umständen ab: · Wer kann wie viel Eigenkapital einbringen? · Wer wird wie viel zu den laufenden Kosten beitragen können? · Was wären die steuerlichen Folgen (Hypothekarzinsen können vom Einkommen abgezogen werden)? Vertrag: Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend, kann aber Konflikten rund um Kostenbeiträge, Eigentum oder für den Fall einer Trennung vorbeugen. Zeit: Ein Konkubinatsvertrag muss in der Regel individuell gestaltet werden. Dafür sollte ein Paar im Vorfeld des Kaufs genügend Zeit einplanen. Damit der Konkubinatsvertrag juristisch einwandfrei formuliert ist, braucht es häufig den Beizug eines Juristen oder Notars.