Wohnen

Abschaffung des Eigenmietwerts – was sind die Folgen?

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat am 21. August die Eckwerte zum Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum präsentiert. Dabei soll für Wohneigentümer folgender Grundsatz gelten: Für den Hauptwohnsitz wird kein fiktiver Mietertrag, also kein sogenannter Eigenmietwert, mehr zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet; umgekehrt entfallen die Steuerabzüge für Unterhalts- und Zinskosten weitgehend.

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