So geniessen Sie den Ruhestand im Ausland
Ihre Renten können Sie sich an jeden beliebigen Wohnort überweisen lassen. Die Auszahlung erfolgt dabei durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der Regel direkt in der Währung Ihres Wohnsitzstaates. Alternativ können Sie Ihre Rente auch auf ein Schweizer Bankkonto auszahlen lassen. Während Sie beim Umzug ins Ausland keine Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen mehr erhalten, werden Ihnen IV-Renten unter gewissen Umständen weiterhin ausgerichtet. Das hängt vom Invaliditätsgrad und vom Wohnsitzland ab (mehr Informationen hier). Sowohl auf IV- als auch auf AHV-Renten erhebt die Schweiz keine Steuern. Stattdessen obliegt die Besteuerung Ihrem neuen Aufenthaltsland.
