Vorsorgen

Freizügigkeitskonto

Einfache Zwischenlösung oder langfristig attraktiv anlegen – Haben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend oder längerfristig aufgegeben? Parkieren Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben sicher und vorteilhaft: auf einem Freizügigkeitskonto der Migros Bank oder längerfristig in einem der attraktiven Migros Bank Vorsorgefonds.

Älterer Herr am lächeln

I vantaggi

Unser Freizügigkeitsangebot im Überblick

Conto di libero passaggio

Per tutta la durata il capitale e gli interessi remunerati sono esenti da imposte. Parcheggiate il vostro avere di vecchiaia a condizioni ottimali.

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto wird in der Schweiz benötigt, wenn Sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden, ohne direkt eine neue Stelle anzutreten, oder wenn Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind. Dies kann in verschiedenen Situationen der Fall sein:

  1. Arbeitsplatzwechsel: Wenn Sie Ihre Stelle wechseln und zwischen zwei Jobs eine Beschäftigungspause einlegen, muss das angesparte Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, um die Weiterführung der Vorsorge sicherzustellen.

  2. Auswanderung: Wenn Sie aus der Schweiz auswandern, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überführen, bis Sie entscheiden, was weiter damit geschehen soll.

  3. Selbstständigkeit: Beim Wechsel von einer angestellten Tätigkeit in die Selbstständigkeit ohne Anschluss an eine Pensionskasse wird das bisherige Pensionskassenguthaben ebenfalls auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

  4. Erreichen des Rentenalters: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, aber noch nicht bereit sind, Ihre berufliche Vorsorge in Form einer Rente oder eines Kapitals zu beziehen, können Sie das Geld vorübergehend auf einem Freizügigkeitskonto parken.

Konditionen

Freizügigkeitskonto

Kostenlos:

  • Kontoeröffnung und Kontosaldierung
  • Kontoführung
  • Kontoauszug

Freizügigkeitsdepot

Kostenlos:

  • Kauf und Verkauf von Migros Bank Vorsorgefonds
  • Verwahrung von Migros Bank Vorsorgefond

Verwaltungskommission:

  • Die Verwaltungskommission von 0.75% (klassische Fonds) oder 0.9% (nachhaltige Fonds) wird dem Fondsvermögen pro rata belastet. 

Aktuelle Zinsen

Freizügigkeitskonto: 0,30%

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der Pensionkasse wenn ich arbeitslos bin?

Wer arbeitslos wird, muss sich nicht nur beruflich neu orientieren. Handlungsbedarf besteht auch bei der Vorsorgesituation: Mit dem Job geht nämlich der Vorsorgeschutz durch die bisherige Pensionskasse verloren und auch das bis dato angesparte PK-Guthaben muss neu untergebracht werden. Wie sie dabei vorgehen finden Sie in unserem Ratgeber. 

 

Lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse?

Pensionskasseneinkäufe verbessern nicht nur Ihre Vorsorgesituation. Sie sind auch steuerlich interessant. Damit die Rechnung aber letztlich aufgeht, müssen Sie einige Punkte berücksichtigten. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Soll ich mich für eine Rente oder das Kapital entscheiden?

Soll man das Pensionskassen-Guthaben als Rente beziehen oder eher als Kapital auszahlen lassen? Ein einmaliger Entscheid von grosser Bedeutung, zumal dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Entsprechend wichtig ist es, die Unterschiede zu kennen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und die Weichen rechtzeitig zu stellen. Gut zu wissen: Auch eine Kombination von Altersrente und Kapitalbezug ist möglich. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Ratgeber. 

Vorbezug: Wann darf ich das Freizügigskeitsguthaben frühzeitig beziehen?

Generell können Sie das Freizügigkeitsguthaben maximal fünf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters beziehen. Zudem ist eine vorzeitige Auszahlung in nachfolgenden Fällen erlaubt: 

  • Finanzierung selbstbewohntes Wohneigentum
  • Rückzahlung bestehender Hypotheken
  • Renovation selbstbewohntes Wohneigentum
  • Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung
  • Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Bezug einer Invalidenrente

Was passiert mit meinem Freizügigkeitskonto, wenn ich in eine neue Pensionskasse eintrete?

Wenn Sie in der Schweiz eine neue Stelle antreten und damit in eine neue Pensionskasse eintreten, wird das Guthaben Ihres Freizügigkeitskontos in der Regel in die neue Pensionskasse überführt. Hier sind die Schritte, die normalerweise folgen:

  1. Mitteilung an die Freizügigkeitseinrichtung: Sie informieren die Freizügigkeitseinrichtung, bei der Ihr Freizügigkeitskonto geführt wird, über Ihren Eintritt in eine neue Pensionskasse. Dazu geben Sie die Kontaktdaten und die Kontonummer Ihrer neuen Pensionskasse an.

  2. Übertragungsantrag: Ihre Freizügigkeitseinrichtung wird in der Regel einen Übertragungsantrag vorbereiten, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. 

  3. Übertragung des Guthabens: Nach Erhalt und Bearbeitung des Übertragungsantrags wird das Guthaben von Ihrem Freizügigkeitskonto auf das Konto Ihrer neuen Pensionskasse überwiesen. Die Übertragung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

  4. Bestätigung: Sobald das Guthaben erfolgreich übertragen wurde, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung von Ihrer neuen Pensionskasse. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass Ihr Vorsorgeguthaben eingegangen ist und nun im Rahmen der neuen Pensionskasse verwaltet wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Übertragung des Guthabens von der Freizügigkeitsstiftung zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers bestimmten Richtlinien und zeitlichen Vorgaben folgt. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers in Verbindung zu setzen, um einen reibungslosen Transfer zu gewährleisten.

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