Bedingungen für die Nutzung der Migros Bank TWINT App

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Bedingungen für die Nutzung der Migros Bank TWINT App(nachfolgend «TWINT-Nutzungsbedingungen») regeln die Benutzung sämtlicher in der Migros Bank TWINT App angebotenen Dienstleistungen. Diese TWINTNutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der Migros Bank TWINT App den TWINT Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Basisreglementen der Migros Bank.

2. Gegenstand der Migros Bank TWINT App

Die Migros Bank TWINT App ist eine mobile App, die bargeldlose Zahlungen über das TWINT Zahlungssystem ermöglicht.

Die Migros Bank (nachstehend «Bank» genannt) ermöglicht den Kundinnen und Kunden mit der Migros Bank TWINT App die Durchführung bargeldloser Zahlungen über ein Smartphone zwischen TWINT-Nutzerinnen und -Nutzern (nachfolgend «P2PZahlungen ») oder einer TWINT-Nutzerin bzw. eines TWINTNutzers an einen autorisierten Händler (nachfolgend «Händler») zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (nachfolgend «P2M-Zahlungen») über das Zahlungssystem TWINT der TWINT AG (nachfolgend «Zahlungssystem-Betreiberin»).

Die Bank kann sodann die Verwendung der Migros Bank TWINT App auch im Ausland bei Händlern zulassen, die an einem mit dem TWINT-Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das TWINTZahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlung»). Zur Durchführung der Zahlungen wird die Kundin bzw. der Kunde bei der Zahlungssystem-Betreiberin registriert.

Darüber hinaus bietet die Bank als Vermittlerin von TWINT realisierte Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Letztere erlaubt den Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in der Migros Bank TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Migros Bank TWINT App einzulösen. Zu diesem Zweck gibt die Bank der TWINT AG die Telefonnummer des verwendeten Smartphones sowie Stammdaten der Kundin bzw. des Kunden weiter.

3. Zugang zur Migros Bank TWINT App

Die Migros Bank TWINT App darf nur von einem offiziellen App- Store bezogen werden. Benötigt wird ein Smartphone, das (i) mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet ist und (ii) die im jeweiligen offiziellen App-Store angegebenen Anforderungen erfüllt.

Für die Nutzung der Migros Bank TWINT App benötigt die Kundin bzw. der Kunde insbesondere:

  • die Migros Bank TWINT App,
  • ein Transaktionskonto in CHF bei der Bank (nachfolgend «Bankkonto» genannt),
  • einen E-Banking-Vertrag mit der Bank,
  • die E-Banking Smartphone App oder E-Banking-App für Windows oder Mac der Bank und
  • eine Schweizer Mobilnummer.

Das Bankkonto wird automatisch als Belastungs- und Gutschriftskonto hinterlegt. Das Bankkonto muss auf den Namen der Kundin bzw. des Kunden lauten oder auf den Namen einer anderen Person, von welcher der Kunde eine Kontovollmacht besitzt, und im E-Banking-Vertrag des Kunden aufgeschaltet sein. In beiden Fällen muss das Bankkonto bei der Bank geführt werden. Bestehen weitere Bankkonten bei der Bank, bei denen die Kundin Inhaberin oder Mitinhaberin bzw. der Kunde Inhaber oder Mitinhaber ist, kann sie bzw. er diese in der Migros Bank TWINT App für Belastungen und Gutschriften hinzufügen.

Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung. Zahlungs- und Zusatzfunktionen können bei Verwendung im Ausland aufgrund schweizerischer oder ausländischer regulatorischer Vorgaben durch die TWINT AG eingestellt oder eingeschränkt werden.

4. Registrierung und Identifizierung

Zugriff auf die Migros Bank TWINT App erhält, wer sich in einem mehrstufigen Anmeldeverfahren, insbesondere mittels Registrierung in der App, QR-Code-Scan und einem durch die Kundin bzw. den Kunden festzulegenden PIN-Code korrekt legitimiert. Die Kundin bzw. der Kunde kann bereits nach der Registrierung und vor der vollständigen Authentisierung limitiert über die Migros Bank TWINT App Dienstleistungen verfügen.

Bei der Installation der TWINT App wird die Kundin bzw. der Kunde aufgefordert:

  • die Mobilnummer des Smartphones,
  • den via SMS erhaltenen Aktivierungscode sowie
  • die E-Banking-Vertragsnummer einzugeben.

Diese Angaben werden aus Sicherheitsgründen verifiziert. Zudem muss die Kundin bzw. der Kunde seine Registrierung in der EBanking Smartphone App der Bank bestätigen.

Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich durch die Kundin bzw. den Kunden in der Migros Bank TWINT App aktualisiert werden.

Die Bank behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrierungen wieder rückgängig zu machen.

5. Limiten und Einsatzbeschränkung

5.1 Limiten

Die Bank legt sowohl Limiten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. eines Monats) überwiesen oder empfangen werden können, als auch Maximalbeträge pro Transaktion fest. Die gültigen Limiten sind in der Migros Bank TWINT App einsehbar. Erreichen die Zahlungen die Limite, können bis zum Ende des massgebenden Zeitraums keine weiteren Zahlungen mehr über die Migros Bank TWINT App ausgelöst und/oder empfangen werden. Die Bank behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

5.2 Einsatzbeschränkungen

Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss die Kundin bzw. der Kunde über frei verfügbares Guthaben mindestens im Umfang der Zahlung verfügen. Zudem dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken.

6. Einsatz der Migros Bank TWINT App

6.1 Zahlungsanweisung

Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in der Migros Bank TWINT App beauftragt die Kundin bzw. der Kunde die Bank unwiderruflich, den in der App angezeigten Betrag an den von ihm genannten Zahlungsempfänger zu leisten, und sie bzw. er berechtigt die Bank, ihr bzw. sein Bankkonto zu belasten. Die Kundin bzw. der Kunde kann in der Migros Bank TWINT App wählen, bis zu welchen Beträgen eine Zahlung jeweils automatisch ohne weitere Bestätigung erfolgen darf bzw. ab welchem Betrag eine ausdrückliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden erfolgen soll. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen die Kundin bzw. der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt und die Zahlungen pauschal (unabhängig von der Höhe des in der App definierten Betrags) freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt die Kundin bzw. der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.

Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Unstimmigkeiten zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und einem Dritten (z.B. Händler) uneingeschränkt bestehen.

6.2 Besonderer Hinweis zur Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen)

Für P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der Empfängerin bzw. des Empfängers direkt die Mobilnummer in der Migros Bank TWINT App eingegeben werden. Alternativ dazu kann die Kundin bzw. der Kunde direkt auf sein bestehendes Adressbuch zugreifen und dort die Empfängerin bzw. den Empfänger der P2P-Zahlung auswählen. Für solche Zahlungen greift die Migros Bank TWINT App unter Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch die Kundin bzw. den Kunden direkt auf das Adressbuch des Smartphones zu. Zahlungen an noch nicht registrierte TWINTNutzerinnen bzw. -Nutzer können bis zur Registrierung des Begünstigten jederzeit zurückgezogen werden. Bleibt eine entsprechende Registrierung aus, erfolgt automatisch eine Rückvergütung.

Die Gutschrift erfolgt einzig aufgrund der Mobiltelefonnummer. Es findet kein Abgleich mit weiteren von der Kundin bzw. vom Kunden gemachten Angaben statt.

Bei P2P-Zahlungen kann die Kundin bzw. der Kunde zusätzlich Nachrichten und/oder Bilder mitsenden. Es ist untersagt, Nachrichten oder Bilder mit anstössigem oder illegalem Inhalt über die Migros Bank TWINT App zu versenden bzw. andere TWINT-Nutzerinnen bzw. -Nutzer über diese Funktion zu belästigen. Die Bank behält sich vor, im Verletzungsfall die Migros Bank TWINT App ohne weitere Anzeige zu sperren und/oder Bilder bzw. Nachrichten unwiderruflich zu löschen. Strafrechtlich relevante Inhalte werden durch die Bank den Strafbehörden weitergeleitet.

6.3 Besonderer Hinweis zur Funktion «Bezahlen» (P2M-Zahlungen)

Es ist der Kundin bzw. dem Kunden bei P2M-Zahlungen nicht gestattet, den dem Händler geschuldeten Betrag auf mehrere TWINT-Transaktionen aufzuteilen.

Wenn sich die Kundin bzw. der Kunde in einer Händler-App oder in einem Onlineshop registriert und TWINT als Zahlungsart hinterlegt, ermächtigt sie bzw. er den Händler, einmalig oder wiederkehrend, den entsprechenden Betrag direkt der in ihrer bzw. seiner Migros Bank TWINT App hinterlegten Belastungsquelle zu belasten, ohne dass sie oder er einzelne Belastungen autorisieren muss. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann die Kundin bzw. der Kunde in der Migros Bank TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann die Kundin bzw. der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei internationalen Zahlungen muss die Kundin bzw. der Kunde die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Die Kundin bzw. der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

6.4 Verarbeitung von Zahlungen

Regulatorische Vorschriften oder behördliche Anordnungen, wesentliche Angaben im Auftrag, die mit denjenigen der Bank im Widerspruch stehen, sowie die Zurückweisung durch eine andere an der Überweisung beteiligte Partei können die Zahlungsabwicklung bis zum Zahlungsempfänger verzögern oder blockieren. Die Bank informiert die Kundin bzw. den Kunden innert nützlicher Frist und in geeigneter Form über eine anfällige Nichtausführung oder Retournierung. Sofern der Betrag bereits belastet worden ist, schreibt sie den zurücküberwiesenen Betrag wieder gut. Allfällige Kosten trägt die bzw. der auftraggebende Kundin bzw. Kunde, sofern sie nicht durch die Bank infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden. Die Bank ist im Zusammenhang mit einer Rücküberweisung berechtigt, allen an der Transaktion beteiligten Parteien den Grund der nicht erfolgten Gutschrift bekannt zu geben.

6.5 Zahlungsinformationen

Im TWINT-System werden die Transaktionsdaten (z.B. Name der Empfängerin bzw. des Empfängers, Betrag der Transaktion, Zeitpunkt der Transaktion, Standort der P2MZahlungsempfängerin bzw. des P2M-Zahlungsempfängers) erfasst.

7. Mehrwertleistungen

7.1 Mobile-Marketing-Kampagnen

7.1.1 Anzeige von Kampagnen

Die Bank kann der Kundin bzw. dem Kunden Anzeigen (z.B. Informationen zur Migros Bank TWINT App oder Werbung), Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in der Migros Bank TWINT App anzeigen, wo diese gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der TWINT AG oder des TWINT Zahlungssystems in eigener Sache (nachfolgend «TWINT Kampagnen»)
  • Kampagnen der TWINT AG zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «TWINT Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)
  • Kampagnen der Migros Bank AG (nachfolgend «Migros Bank Kampagnen»)

Im Gegensatz zu den TWINT Kampagnen, TWINT Mehrwert-Kampagnen und Migros Bank Kampagnen setzt die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen in der Migros Bank TWINT App voraus, dass die Kundin bzw. der Kunde durch Aktivierung in der Migros Bank TWINT App die ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt (Opt-in). Damit akzeptiert sie oder er, dass die Informationen zu Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse der Kundin bzw. des Kunden im Rahmen der Erbringung von Mehrwertleistungen via TWINT AG an den Drittanbieter übermittelt werden. Mit der Aktivierung erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde sodann ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG weitere Daten für die personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann.

Die Kundin bzw. der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der Migros Bank TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kundin bzw. dem Kunden in seiner Migros Bank TWINT App keine Drittanbieter Kampagnen mehr angeboten werden. Alle zum Zeitpunkt des Widerrufs aktivierten Drittanbieter Kampagnen werden unwiderruflich gelöscht. Die Kundin bzw. der Kunde kann nicht mehr von den mit diesen Kampagnen verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen profitieren.

Die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Migros Bank Kampagnen setzt kein Opt-in der Kundin bzw. des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend allen Kundinnen und Kunden angeboten werden, ohne dass diese ausdrücklich einwilligen. Kampagnen können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung einer entsprechenden Kampagne gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert.

7.1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie in der Migros Bank TWINT App angezeigt werden.

Es gibt Kampagnen, die vorgängig in der Migros Bank TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der TWINT AG deaktiviert werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass sie vorgängig in der Migros Bank TWINT App aktivieren werden müssen. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der Migros Bank TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne bzw. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cashback-Guthabens zurückerstattet. Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis das Cashback-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern.

7.2 Sichtkarten

Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der Migros Bank TWINT App zu hinterlegen. Hinterlegte Sichtkarten können jederzeit wieder aus der Migros Bank TWINT App entfernt werden.

Mit der Hinterlegung einer Sichtkarte in der Migros Bank TWINT App gibt die Kundin bzw. der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Migros Bank TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Sichtkarte technisch möglich ist. Andere Sichtkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden. Die Verwendung einer Sichtkarte kann in der Migros Bank TWINT App jederzeit deaktiviert werden.

Die TWINT AG kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der Migros Bank TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Migros Bank TWINT App zur Verfügung steht.

Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in der Migros Bank TWINT App angezeigt werden. Die Kundin bzw. der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn sie bzw. er vorgängig der Anzeige von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 7.1.1).

7.3 Partner-Funktionen

Im Bereich «Partner-Funktionen» haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung, welche auf der Landing Page des jeweiligen Anbieters durch die Kundinnen und Kunden akzeptiert werden. Die Bank übernimmt keine Haftung für diese Angebote.

7.4 Funktion «Später bezahlen»

Gewisse Kundinnen und Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen. Diese Dienstleistung wird von einem nicht mit der Bank verbundenen Dritten angeboten und es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen dieses Anbieters. Die Bank übernimmt keine Haftung für diese Funktion. Bei Beanstandungen haben sich die Kundinnen und Kunden direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden.

7.5 Weitere Mehrwertleistungen

Die Bank kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der Migros Bank TWINT App anbieten.

7.6 Haftung für Mehrwertleistungen von Drittanbietern

Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der Migros Bank TWINT App zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt die Kundin bzw. der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Für Inhalte, Angebote und Meldungen von Drittanbieter- Kampagnen, Sichtkarten, «Partner-Funktionen», die Funktion «Später bezahlen» und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der Migros Bank TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen. Die Bank haftet hierfür nicht. Auch haftet die Bank nicht für Kampagnen, die beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

8. Sorgfaltspflichten

Die Kundin bzw. der Kunde wählt aus Sicherheitsgründen einen PIN-Code, der mit ihr/ihm nicht in Verbindung gebracht werden kann. Der PIN-Code ist geheim zu halten und darf nicht an andere Personen weitergegeben, notiert oder mit dem Smartphone zusammen aufbewahrt werden. Hat die Kundin bzw. der Kunde Grund zur Annahme, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis von ihrem bzw. seinem PIN-Code erhalten haben, ändert sie bzw. er diesen unverzüglich. Sofern technisch zur Verfügung gestellt, kann der PIN-Code durch einen Fingerabdruck oder andere biometrische Merkmale ersetzt werden. In diesem Fall gelten die besonderen Hinweise bei Login mit biometrischen Merkmalen.

Die Kundin bzw. der Kunde trägt Sorge dafür, dass Unbefugte keine Manipulationen an ihrem bzw. seinem Smartphone und den dazugehörigen Applikationen vornehmen können. Insbesondere trifft sie bzw. er alle notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schäden an der technischen Ausrüstung und den erforderlichen Applikationen (Verbot Jailbreak, Einrichtung Root- Zugriff, Verbot Installation von unerlaubten Apps).

Die Kundin bzw. der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) ihres bzw. seines Smartphones verantwortlich. Die Kundin bzw. der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Migros Bank TWINT App auf ihrem bzw. seinem Smartphone ergeben.

Wechselt die Kundin bzw. der Kunde ihre bzw. seine Mobilnummer (SIM-Karte), meldet sie bzw. er diese Änderung unverzüglich an die von der Bank bezeichnete Stelle telefonisch.

Bei Verlust oder Diebstahl sowie bei festgestelltem oder bei Verdacht auf Missbrauch kontaktiert die Kundin bzw. der Kunde unverzüglich die von der Bank bezeichnete Stelle telefonisch. Zudem erstattet sie bzw. er bei strafbaren Handlungen (wie z.B. Diebstahl, Überfall, Drohung etc.) umgehend bei der zuständigen Stelle Anzeige und wirkt nach bestem Wissen an der Aufklärung des Sachverhalts und der Minderung des Schadens mit.

Gutschriften und Belastungen entnimmt die Kundin bzw. der Kunde den Bewegungen in der Migros Bank TWINT App oder dem Bankkontoauszug. Beanstandungen der Kundin bzw. des Kunden im Zusammenhang mit TWINT-Transaktionen sind der Bank unverzüglich zu melden, spätestens innert 50 Tagen nach dem Transaktionsdatum. Im Schadensfall hat die Kundin bzw. der Kunde das Schadenformular der Bank auszufüllen und innert Wochenfrist nach Erhalt unterzeichnet an diese zurückzusenden. Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden.

Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Händler die Kundin bzw. den Kunden zur Vorweisung des elektronischen Belegs in der Migros Bank TWINT App auffordern.

9. Missbräuchliche Nutzung durch die Kundin bzw. den Kunden

Weicht die Nutzung der Migros Bank TWINT App durch die Kundin bzw. den Kunden erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens der Kundin bzw. des Kunden (z.B. Nutzung der Migros Bank TWINT App für kommerzielle Zwecke), kann die Bank die Kundin bzw. den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der Kundin bzw. des Kunden bei Vertragsabschluss.

10. Keine Gewähr für Funktionen der Migros Bank TWINT App

Die Bank übernimmt für die Funktionen und die Verfügbarkeit der Migros Bank TWINT App keine Gewähr. Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der Migros Bank TWINT App oder den Zugang der Kundin bzw. des Kunden zur Migros Bank TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen oder die Verfügbarkeit einschränken.

11. Dauer und Kündigung

Die Kundin bzw. der Kunde kann ihr bzw. sein Migros Bank TWINT Konto jederzeit löschen lassen. Bei einer Löschung des Migros Bank TWINT Kontos werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet und alle aktivierten Kampagnen gelöscht. Sämtliche von der Kundin bzw. vom Kunden gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.

12. Gebühren

12.1 Allgemein

Die Installation der Migros Bank TWINT App ist kostenlos. Weiter gelten die Dienstleistungspreise der Bank.

12.2 Transaktionen in Fremdwährung

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Markup und die Gebühren stehen alleine der Bank zu. Der Kundin bzw. dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt.

12.3 Vergütungen von Dritten/Herausgabeverzicht

Die Bank erhält im Zusammenhang mit Transaktionen mit der Migros Bank TWINT App folgende Vergütungen von Dritten:

Bei P2M-Zahlungen erhält die Bank vom Acquirer (Unternehmen, welches mit Drittanbietern Verträge über die Akzeptanz des TWINT-Zahlungssystems abschliesst) eine sogenannte Bilateral Fee (nachfolgend «Bilateral Fee»). Der genaue Betrag der Bilateral Fee ist von verschiedenen Umständen, namentlich vom Händlersegment und von der Art der getätigten Zahlungen (namentlich an der Ladenkasse oder e-commerce bzw. In- oder Ausland), abhängig und liegt zwischen 0% und 2% der über die Migros Bank TWINT App bezahlten Geldbeträge.

Die Bank erhält ferner von der Zahlungssystem-Betreiberin eine Mehrwertleistungskommission (die «Mehrwertleistungskommission») im Zusammenhang mit dem Einsatz von Mehrwertleistungen (insbesondere Partner- Funktionen) in der Migros Bank TWINT App. Die Höhe der Mehrwertleistungskommission ist von der konkreten Mehrwertleistung abhängig und beträgt zwischen 0% und 5% der über die Migros Bank TWINT App bezahlten Geldbeträge.

Die Bilateral Fee und die Mehrwertleistungskommission (nachfolgend zusammen «Vergütungen») dienen der Deckung der der Bank durch den Betrieb der Migros Bank TWINT App entstehenden Kosten. Da die Vergütungen auf der Grundlage fixer Prozentsätze berechnet werden, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bank z.B. als Folge einer Senkung der mit dem Betrieb der Migros Bank TWINT App verbundenen Kosten oder einer Ausweitung des die Migros Bank TWINT App benutzenden Kundenkreises einen Gewinn erzielt.

Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet hiermit vollumfänglich und unwiderruflich auf die Herausgabe der von der Bank erhaltenen Vergütungen, sofern diese einer Herausgabepflicht unterliegen. Folglich erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde damit einverstanden, dass die Bank die Vergütungen annimmt, und diese vollumfänglich bei der Bank verbleiben.

Die Kundin bzw. der Kunde ist sich bewusst, dass der Erhalt der Vergütungen im Einzelfall zu Interessenkonflikten seitens der Bank führen kann. Die Bank verpflichtet sich, durch eine angemessene Organisation sicherzustellen, dass die Interessen des Kunden im Falle möglicher Interessenkonflikte gewahrt werden.

13. Datenschutz

13.1 Geltungsbereich

Die Bank untersteht hinsichtlich der Bearbeitung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Gleiches gilt für die TWINT AG, die als Betreiberin des TWINT-Systems für die Abwicklung von Zahlungen und die Mehrwertleistungen zuständig ist.

Die Bearbeitung von Kundendaten erfolgt im Einklang mit den «Informationen zum Datenschutz bei der Migros Bank AG», die unter migrosbank.ch/grundlagen zu finden sind.

Die Bank trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung von Daten gemäss den in der Ziffer 13 «Datenschutz» aufgeführten Bestimmungen.

13.2 Voraussetzungen für den Einsatz der Migros Bank TWINT App

Damit die TWINT AG Zahlungen des Kunden verarbeiten und Mehrwertleistungen bereitstellen kann, muss die Kundin bzw. der Kunde bei der Registrierung in der Migros Bank TWINT App ihre bzw. seine Schweizer Mobilnummer hinterlegen.

Die Kundin bzw. der Kunde ist einverstanden, dass die Bank der TWINT AG als Betreiberin des TWINT-Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergibt. Dies umfasst insbesondere die Schweizer Mobilnummer sowie die für die Erbringung der Mehrwertdienstleistungen benötigten Daten.

13.3 Bezahlen mit der TWINT App (P2M-Zahlungen)

Möchte die Kundin bzw. der Kunde bei einem Händler am Point of Sale (nachfolgend «POS») eine P2M-Zahlung via Migros Bank TWINT App auslösen, wird im TWINT-System eine Verbindung zwischen der Migros Bank TWINT App der Kundin bzw. des Kunden und dem entsprechenden Händler hergestellt.

Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen dem POS und der Migros Bank TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse mittels TWINT-Terminal (technische Einrichtung am POS, die den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Onlineshop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
  • Onlineshop: mittels automatischen Verbindungsaufbaus bei wiederkehrender TWINT-Bezahlung durch den im Onlineshop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
  • In einer App: mittels automatischen Verbindungsaufbaus auf Initiative des Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet;
  • Via Partner-Funktion: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in der Migros Bank TWINT App und mittels damit verbundenen Aufrufens des Webshops des kooperierenden Händlers;
  • Internationale Zahlungen: Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes oder Benutzung der Merchant Scan Funktion. Hierfür öffnet die Kundin bzw. der Kunde im Bereich TWINT+ den entsprechenden Eintrag («Bezahlen im Ausland»), worauf ein Barcode angezeigt wird, welcher vom Händler gescannt werden kann, um die Zahlung auszulösen. Bei internationalen Zahlungen werden die personenbezogenen Daten der Kundin bzw. des Kunden nur in anonymisierter Form bearbeitet und es können vom ausländischen Zahlungssystemen und von der European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden gezogen werden.

Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung in die Migros Bank TWINT App der Kundin bzw. des Kunden. Nach Freigabe der Zahlung durch die Kundin bzw. den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrags vom Bankkonto der Kundin bzw. des Kunden. Das TWINT-System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Händlers; das Guthaben wird auf die Konten des Händlers überwiesen.

Bei Transaktionen über Partner-Funktionen ruft die Kundin bzw. der Kunde in der Migros Bank TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird die Kundin bzw. der Kunde auf die Website des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo sie bzw. er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss daran folgt eine Bezahlung via TWINT.

Bei der TWINT AG werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs und der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, und der Händler erfasst. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Geschäftskunden; das Guthaben wird auf die Konten des Geschäftskunden überwiesen. Bei internationalen Zahlungen ist zusätzlich das jeweilige ausländische Zahlungssystem sowie die European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin involviert. Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übertragung dieser Daten ist gemäss Ziffer 13.4 geregelt.

Die Bank und die TWINT AG geben ohne ausdrückliche Einwilligung der Kundin bzw. des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Datenweitergabe ist gemäss Ziffern 13.4 oder 13.5 vorgesehen.

13.4 Hinterlegung von Sichtkarten

Mit der Hinterlegung einer Sichtkarte in der Migros Bank TWINT App gibt die Kundin bzw. der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Migros Bank TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Die Kundin bzw. der Kunde kann die Verwendung der Sichtkarte in der Migros Bank TWINT App jederzeit deaktivieren.

Wenn in der Migros Bank TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist und mit der Migros Bank TWINT App bezahlt wird und die Kundin bzw. der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn die Kundin bzw. der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde.

Die TWINT AG übermittelt dem Händler oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Händler resp. Der Kundin bzw. dem Kunden und dem mit dem Händler verbundenen Dritten. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

13.5 Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer der Kampagne. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwerten Vorteil für die Kundin bzw. den Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn die Kundin bzw. der Kunde die Identifikationsnummer der Kampagne physisch vorweist.

Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT-System wird der Rabatt oder geldwerte Vorteil im TWINT-System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Händler weitere Daten an die TWINT AG übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT-System an den Händler übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufs, auf deren Basis Kampagnen im TWINT-System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und der Kundin bzw. dem Kunden. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

13.6 Drittanbieter und TWINT Mehrwert-Kampagnen

Mit dem Opt-in erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter-Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis kann die Kundin bzw. der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der Migros Bank TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der Migros Bank TWINT App abgeben resp. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden ermöglicht es der TWINT AG, der Kundin bzw. dem Kunden auf ihre bzw. seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter-Kampagnen zuzustellen.

Die Kundin bzw. der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter- Kampagnen nur mit einem Opt-in in der Migros Bank TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opt-in der Kundin bzw. des Kunden gibt die TWINT AG keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Händler und/oder Dritte weiter, sofern die Kundin bzw. der Kunde einer solchen Weitergabe in der Migros Bank TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt. Die involvierten Händler erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

13.7 TWINT ID

Die TWINT AG bietet der Kundin bzw. dem Kunden unter dem Namen TWINT ID eine Mehrwertleistung an, welche das Anlegen eines Kundenprofils und dessen Verwendung bei verschiedenen Online-Dienstleistungen erlaubt (nachfolgend «TWINT-ID»). Dieser Service wird nicht durch die Bank betrieben oder überwacht, sondern ausschliesslich durch die TWINT AG in eigener Verantwortung erbracht. Die Bank übernimmt entsprechend keinerlei Haftung für dieses Angebot. Die Bank hat keine Einsicht in die Daten, die die Kundin bzw. der Kunde der TWINT AG zur Verfügung stellt. Adressmutationen, die TWINT AG mitgeteilt werden, gelten entsprechend nicht als gegenüber der Bank erfolgt. Weitere Informationen zu dieser Mehrwertleistung sind in den für diesen Dienst geltenden AGB und in der entsprechenden Datenschutzerklärung auffindbar, jederzeit abrufbar auf twint.ch.

13.8 Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der Migros Bank TWINT App

Die Bank und die TWINT AG sammeln und nutzen Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die Migros Bank TWINT App gemäss den Einstellungen der Kundin bzw. des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, die im Rahmen des Einsatzes der Migros Bank TWINT App anfallen.

Die Bank sowie die TWINT AG geben diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden in der Migros Bank TWINT App nie an Händler und/oder Dritte weiter, sondern verwenden sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

13.9 Google Firebase

Die TWINT AG nutzt in der Migros Bank TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (nachfolgend «SDK») der Google Inc. (nachfolgend «Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die Migros Bank TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer auszurichten.

Die Kundin bzw. der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der Migros Bank TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten. Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der Migros Bank TWINT App, insbesondere:

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG die Kundin bzw. den Kunden identifizieren kann);
  • Client ID (Zufallswert, der das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen, der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät der Benutzerin bzw. des Benutzers erlaubt);
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS- und Android- Version);
  • Version der installierten Migros Bank TWINT App;
  • allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist),

werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der Migros Bank TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der Migros Bank TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Die Kundin bzw. der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse der Kundin bzw. des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), sodass eine Zuordnung zur Kundin bzw. zum Kunden nicht möglich ist.

13.10 Beizug Dritter

Die Kundin bzw. der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank wie auch die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank wie auch die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank oder der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt. Die Bank trägt gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung der Daten.

13.11 Aufbewahrung und Löschung

Die bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten der Kundin bzw. des Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie zur Durchführung der Dienstleistungen nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch vier Jahre nach deren Speicherung.

Wird die Migros Bank TWINT App während zweier Jahre nicht gebraucht, geht die TWINT AG davon aus, dass die Kundin bzw. der Kunde die Migros Bank TWINT App auf ihrem bzw. seinem Smartphone gelöscht hat. In diesem Fall werden die bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten der Kundin bzw. des Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert. Zudem werden durch die TWINT AG alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT-System unwiderruflich gelöscht resp. anonymisiert und die Kundin bzw. der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Verzichtet die Kundin bzw. der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opt-out), werden sechs Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT-System unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert und die Kundin bzw. der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der Bank und/oder der TWINT AG länger aufbewahrt werden müssen.

14. Risiken der Datenübertragung über unsichere Kanäle

14.1 Datenübertragung über das Internet

Die Migros Bank TWINT App wird über das Internet angeboten und damit über ein offenes, jedermann zugängliches Netz. Trotz Verwendung modernster Sicherheitstechnologien kann sowohl seitens der Bank als auch auf Seiten der Kundin bzw. des Kunden eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Die Datenübermittlung über das Internet erfolgt regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, bei der sich die Senderin bzw. der Sender und die Empfängerin bzw. der Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils die Senderin bzw. der Sender und die Empfängerin bzw. der Empfänger. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für Dritte möglich. Die Kundin bzw. der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden.

14.2 Datenübertragung an Anbieter von Betriebssystemen/ App Stores

Durch das Herunterladen, die Installation und die Verwendung der Migros Bank TWINT App können Dritte (z.B. Anbieter von Betriebssystemen oder App Stores) auf eine bestehende, ehemalige oder zukünftige Kundenbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der Bank schliessen. Mit dem Herunterladen der Migros Bank TWINT App erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich einverstanden, dass die an den Dritten übermittelten Daten gemäss dessen Bedingungen gesammelt, transferiert, bearbeitet und zugänglich gemacht Seite 9/10 werden können. Die Geschäftsbedingungen dieser Dritten müssen von den restlichen Bedingungen der Bank oder der TWINT AG unterschieden werden.

14.3. Mitteilungen

Die Übermittlung von SMS und Push-Benachrichtigungen erfolgt unverschlüsselt und beinhaltet u.a. die folgenden Risiken: Die Daten können durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden. Dabei ist die Bank als Absenderin ersichtlich. Dies erlaubt es Drittpersonen, Kundenbeziehungen zur Bank zu erkennen. Die Kundin bzw. der Kunde entbindet die Bank entsprechend in diesem Umfang von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Für den Versand von Push- Benachrichtigungen sendet die Bank Mitteilungen an einen Mitteilungsserver, der durch den Anbieter (z.B. Apple, Google) des auf dem Mobilgerät installierten Betriebssystems betrieben wird. Damit gelangen Daten der Kundin bzw. des Kunden auf Server in den USA und unterliegen nicht mehr der schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere nicht mehr den strengen Regeln des Schweizer Datenschutzrechts und des Bankkundengeheimnisschutzes.

15. Auskunfts- und Informationsrecht

Bei Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten kann die Kundin bzw. der Kunde die Bank schriftlich über die folgende Adresse kontaktieren: Migros Bank AG, Compliance, Postfach, 8010 Zürich.

16. Verantwortlichkeit und Haftung der Bank

Die Bank übernimmt Schäden, die der Kundin bzw. dem Kunden aus der missbräuchlichen Verwendung der Migros Bank TWINT App durch Dritte entstehen, wenn die Kundin bzw. der Kunde die Bedingungen für die Benützung der Migros Bank TWINT App eingehalten hat und sie bzw. ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte gelten der Kundin bzw. dem Kunden nahestehende oder mit ihm verbundene Personen, wie z.B. Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende oder sich dort regelmässig aufhaltende Personen. Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste. Die Bank haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Migros Bank TWINT App. Werden Schäden durch eine Versicherung übernommen, so haftet die Bank für diese Schäden nicht. Die Bank übernimmt keine Schäden, die aus technischen Störungen und/oder Betriebsausfällen entstehen und den Einsatz der Migros Bank TWINT App verunmöglichen.

17. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrags erhält die Kundin bzw. der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Migros Bank TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden TWINT-Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtigten Dritten. Verletzt die Kundin bzw. der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, so hat die Kundin bzw. der Kunde die Bank schadlos zu halten.

18. Besondere Hinweise bei Login mit biometrischen Merkmalen

Die Sensoren des Mobilgeräts der Kundin bzw. des Kunden bieten ihr bzw. ihm die Möglichkeit, biometrische Merkmale als Zugangscode zu verwenden («Login mit biometrischen Merkmalen»). So ermöglichen beispielsweise der Fingerabdrucksensor und die Gesichtserkennungssensoren des Mobilgeräts der Kundin bzw. dem Kunden, den eigenen Fingerabdruck oder ihr bzw. sein Gesicht als Zugangscode zu verwenden («Login mit Fingerabdruck»/«Apple Touch ID»/«Android Fingerprint» sowie «Login mit Gesichtserkennung»/«Apple Face ID»).

Die Bank empfiehlt der Kundin bzw. dem Kunden folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • In den Geräteeinstellungen ausschliesslich die eigenen biometrischen Merkmale wie den eigenen Fingerabdruck bzw. das eigene Gesichtsprofil hinterlegen. Wenn eine andere Person ihren Fingerabdruck bzw. ihr Gesichtsprofil auf dem Gerät hinterlegt, kann sie sich bei der Migros Bank TWINT App anmelden.
  • Zum Entsperren des Geräts einen komplexen Code aus mindestens sechs Zeichen (Ziffern und – soweit möglich – auch Buchstaben oder Sonderzeichen) wählen. Diesen Code niemandem bekanntgeben. Durch Kenntnis dieses Codes kann jemand seine biometrischen Merkmale wie seinen Fingerabdruck oder sein Gesichtsprofil auf dem Gerät hinzufügen und so Zugang zur Migros Bank TWINT App erhalten.
  • Kein Gerät verwenden, bei dem die vom Hersteller vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen entfernt oder verändert wurden (sog. Jailbreaking). Auf solchen Geräten ist es grundsätzlich möglich, an das mit dem Fingerabdruck oder mit dem Gesichtsprofil verknüpfte Passwort für die Migros Bank TWINT App zu gelangen.

Die Kundin bzw. der Kunde nutzt die von ihrem bzw. seinem Gerätehersteller zur Verfügung gestellten Sensoren wie z.B. Fingerabdruck- und Gesichtserkennung auf eigenes Risiko. Ein Missbrauch oder ein Zugriff auf Bankinformationen durch unberechtigte Dritte mittels Fälschung von Fingerabdrücken, Gesichtsprofilen, Schadprogrammen usw. kann nicht ausgeschlossen werden. Die Kundin bzw. der Kunde trägt die Folgen, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung der Funktion «Login mit biometrischen Merkmalen» ergeben, insbesondere aus einer missbräuchlichen Abfrage von Bankinformationen.

19. Änderungen dieser Bedingungen

Die Bank kann die TWINT-Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden der Kundin bzw. dem Kunden vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Anpassungen nicht einverstanden, hat sie bzw. er ihr bzw. sein Migros Bank TWINT Konto durch die Bank löschen zu lassen und die Migros Bank TWINT App auf ihrem bzw. seinem Smartphone zu löschen.

Version 2.0 – Juli 2023