Rückvergütung

Retrozessionen auf Migros Bank Fonds

Wie am 3. November 2021 bekanntgegeben, zahlt die Migros Bank rund 37'000 Kundinnen und Kunden freiwillig Retrozessionen auf Migros Bank Fonds im Umfang von insgesamt ca. CHF 60 Mio. zurück. Damit bereinigt sie einen Fehler aus der Vergangenheit.

Kontoauszüge der Migros Bank
Kontoauszüge der Migros Bank

Im Depotvertrag der Migros Bank von 2014, der unter anderem den kundenseitigen Verzicht auf Retrozessionen festhielt, wurden Migros Bank Fonds irrtümlicherweise als retrozessionsfrei bezeichnet. Dies trifft mehrheitlich nicht zu. Der Fehler wurde aufgrund einer internen Überprüfung im Zusammenhang mit dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) festgestellt.

Die vom Fehler betroffenen Kundinnen und Kunden mit Migros Bank Fondsanteilen haben zu keinem Zeitpunkt höhere Gebühren bezahlt als offengelegt, und auch die Fondsdokumentation war stets korrekt. Dennoch hat die Migros Bank entschieden, die entsprechenden Retrozessionen zu erstatten. Die Rückzahlung wurde per 30. November 2021 rückwirkend bis längstens 1. Januar 2014 berechnet und betrifft damit einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren. Der Depotvertrag wurde Anfang Dezember 2021 erneuert.

Erhalte ich eine Rückvergütung?

Sie erhalten eine Rückvergütung, wenn Sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben zwischen Januar 2014 und November 2021 den Depotvertrag der Migros Bank unterzeichnet.
  2. Sie haben irgendwann im Zeitraum zwischen der Unterzeichnung dieses Depotvertrags und November 2021 einen Migros Bank Fonds (exkl. Vorsorgefonds) in Ihrem Depot (exkl. Vermögensverwaltungs-Depot) bei der Migros Bank gehalten.

Wie gehe ich vor?

Für ehemalige, vor dem 3. November 2021 beendete Bankbeziehungen füllen Sie bitte unser Antragsformular aus. Dies schliesst auch vor dem 3. November 2021 beendete Bankbeziehungen ein, in denen Sie als Erbin oder Erbe begünstigt waren.

Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie bei der Migros Bank am 3. November 2021 über ein aktives Konto (exkl. Vorsorgekonto) verfügten. Die Rückzahlung aus der diesem Konto zugehörigen Bankbeziehung erfolgte bereits automatisch.

WICHTIG: Die automatische Rückzahlung bezieht sich nur auf am 3. November 2021 aktive Bankbeziehungen. Für allfällige weitere Bankbeziehungen, die vor dem 3. November 2021 beendet wurden, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus.

Wie weiss ich, ob ich den Depotvertrag aus dem Jahr 2014 unterzeichnet habe?

Den Depotvertrag aus dem Jahr 2014 haben Sie in aller Regel unterzeichnet, wenn Sie bei der Migros Bank zwischen Januar 2014 und November 2021 zu einem beliebigen Zeitpunkt über eines der folgenden Produkte verfügt haben:

- Depot
- Persönliche Anlageberatung
- Vermögensverwaltung mit Fonds
- Vermögensverwaltung mit Direktanlagen
- Vermögensverwaltung Focus

Falls Sie bei der Migros Bank ausschliesslich in das Anlageprodukt «Fondssparplan» investierten, haben Sie keinen Depotvertrag unterzeichnet.

In welchen Fällen erhalte ich eine Gutschrift?

Sie erhalten eine Gutschrift, wenn Sie zwischen Januar 2014 und November 2021 einen Depotvertrag der Migros Bank unterzeichnet und in diesem Zeitraum in bestimmte Migros Bank Fonds investiert haben (siehe nächste Frage für Details zu den betroffenen Fonds).

Bei welchen Migros Bank Fonds erfolgt eine Rückvergütung?

Die Rückvergütung erfolgt grundsätzlich bei allen Migros Bank-eigenen Fonds, mit Ausnahme der Migros Bank Vorsorgefonds. Ausgenommen sind auch retrozessionsfreie Fonds bspw. für institutionelle Anleger oder in Vermögensverwaltungsdepots. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller von der Rückvergütung betroffenen Tranchen:

Übersicht Migros Bank Fonds

Wie berechnet sich meine Gutschrift?

Ihre Rückerstattung beträgt 40% der Fondsverwaltungsgebühren, die Ihnen seit Unterzeichnung des Depotvertrags, längstens ab 1. Januar 2014 bis 30. November 2021, auf den betroffenen Fondsanteilen belastet wurden. Die aktuellen Fondsverwaltungsgebühren entnehmen Sie der Broschüre «Preise für Dienstleistungen» auf Seite 25.

Wie wird die Gutschrift steuerlich behandelt?

Bei der Gutschrift handelt es sich in der Schweiz um einen steuerbaren Vermögensertrag.